Der Waldentwicklungsplan Kanton Luzern liegt vor
Neu wurde aus den bisherigen vier regionalen WEP ein WEP Kanton Luzern erstellt. Die Flächen der Vorrangfunktionen wie Schutzwald, Naturvorrang und Wildvorrang wurden angepasst. Aus der öffentlichen Auflage in allen Gemeinden vom Frühling dieses Jahres sind verschiedene Anliegen eingeflossen. Der neue WEP gilt ab 1. Januar 2023.
Den WEP sowie weitere Informationen können Sie unter dem folgenden Link einsehen: https://lawa.lu.ch/wald/waldplanung/WEP