Der Waldentwicklungsplan Kanton Luzern liegt vor

Der Regierungsrat hat den Waldentwicklungsplan (WEP) Kanton Luzern erlassen. Der WEP legt für die Behörden fest, wie die Waldentwicklung und die Waldnutzung nachhaltig zu lenken ist.

Neu wurde aus den bisherigen vier regionalen WEP ein WEP Kanton Luzern erstellt. Die Flächen der Vorrangfunktionen wie Schutzwald, Naturvorrang und Wildvorrang wurden angepasst. Aus der öffentlichen Auflage in allen Gemeinden vom Frühling dieses Jahres sind verschiedene Anliegen eingeflossen. Der neue WEP gilt ab 1. Januar 2023.

Den WEP sowie weitere Informationen können Sie unter dem folgenden Link einsehen: https://lawa.lu.ch/wald/waldplanung/WEP