Abstimmungen
In der Schweiz kann das Stimmvolk jährlich über zahlreiche Themen abstimmen. Untenstehend finden Sie die nächsten Abstimmungsdaten.
Letzte Abstimmungen
09. Juni 2024
22. September 2024
Ergebnisse
Bedingungen und Voraussetzungen
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden.
Brieflich abstimmen
Was ist zu beachten?
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten (oder auch leeren) Stimm- oder Wahlzettel in das grüne amtliche Stimmkuvert und kleben dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweisausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das graue Antwortkuvert.
- Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben oder beim Briefkasten der Gemeindeverwaltung Ufhusen einwerfen. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
- Wenn Sie Ihre Stimme im Abstimmungslokal abgeben möchten: Das Urnenbüro befindet sich in der Schalterhalle der Gemeindeverwaltung Ufhusen. Geöffnet ist das Urnenbüro jeweils am Abstimmungssonntag von 10.00 – 10.30 Uhr.
- Die letzte Leerung des Briefkastens erfolgt um 10.30 Uhr.
Generelle Informationen
Urnenstandort:
Urnenbüro in der Schalterhalle der Gemeindeverwaltung Ufhusen.
Urnen Öffnungszeiten:
Sonntag, 10.00 Uhr bis 10.30 Uhr
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate. Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.lu.ch und des Staates unter www.admin.ch.