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Bedingungen und Voraussetzungen


Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zum Abstimmen berechtigt. Falls Sie den Stimmausweis verloren haben: Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im Voraus verlangt werden.

Brieflich abstimmen


Was ist zu beachten?

  1. Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
  2. Legen Sie die ausgefüllten (oder auch leeren) Stimm- oder Wahlzettel in das grüne amtliche Stimmkuvert und kleben dieses zu.
  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweisausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das graue Antwortkuvert.
  4. Sie können das Antwortkuvert per Post schicken (bitte frankieren), es während der Bürostunden auf der Gemeinde abgeben oder beim Briefkasten der Gemeindeverwaltung Ufhusen einwerfen. Der Brief muss spätestens am Freitag beim Stimmregisterbüro eintreffen (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
  5. Wenn Sie Ihre Stimme im Abstimmungslokal abgeben möchten: Das Urnenbüro befindet sich in der Schalterhalle der Gemeindeverwaltung Ufhusen. Geöffnet ist das Urnenbüro jeweils am Abstimmungssonntag von 10.00 – 10.30 Uhr.
  6. Die letzte Leerung des Briefkastens erfolgt um 10.30 Uhr.