Deponie Engelprächtigen
Teiländerung des Zonenplanes und des Bau- und Zonenreglements für den Bereich der Deponie Engelprächtigen
Im Sinn von § 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes liegen die Änderungen des Zonenplanes und des Bau- und Zonenreglements für den Bereich der Deponie Engelprächtigen auf den Grundstücken Nr. 103, 105, 106, 99 und 102 (Gemeinde Ufhusen) während 30 Tagen vom 15. April bis 14. Mai 2024, auf der Gemeindeverwaltung Ufhusen öffentlich auf.
Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist mit Antrag und dessen Begründung schriftlich, im Doppel und eingeschrieben an den Gemeinderat Ufhusen einzureichen.
Bauprojekt der Deponie Engelprächtigen
Im Sinn von § 193 Abs. 1 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes und Artikel 15 UVPV liegen das Bauprojekt der Deponie Engelprächtigen inklusive Umweltverträglichkeitsbericht auf den Grundstücken Nr. 103, 105, 106, 99 und 102 (Gemeinde Ufhusen) während 30 Tagen, vom 15. April bis 14. Mai 2024, bei der Gemeindeverwaltung Ufhusen öffentlich auf.
Allfällige Einsprachen sind während der Auflagefrist mit Antrag und dessen Begründung schriftlich, im Doppel und eingeschrieben an den Gemeinderat Ufhusen einzureichen.