Teilrevision Zonenplan - Speziallandwirtschaftszone Eimatt
Öffentliche Auflage Speziallandwirtschaftszone Eimatt 2. Oktober bis 31. Oktober 2023
Ausgangslage
Die Bell Schweiz AG besitzt in den Gemeinden Hergiswil b. W., Luthern und Ufhusen mehrere Geflügelställe, sogenannte Elterntierpärke. In diesen Tierhaltungsanlagen werden mit Zuchttieren (Hennen und Hähne) befruchtete Bruteier produziert. Diese Bruteier werden in den nahegelegenen Brütereien zu Küken für die Produktion von Lebendgeflügel ausgebrütet.
In Ufhusen besitzt die Firma Bell Schweiz AG am Standort Eimatt einen Elterntierpark bestehend aus zwei Ställen aus den 1970er Jahren. Die Ställe müssen in den nächsten Jahren erneuert werden. Bell Schweiz AG verfolgt dabei die folgenden Zielsetzungen (nicht abschliessende Aufzählung):
- Erhöhung Tierwohlstandard (z.B. Schaffung Aussenklimabereiche «Wintergarten»)
- Erhöhung Hygienestandard für die Verbesserung Lebensmittelsicherheit und Tiergesundheit
- Rationalisierung der Produktion (Nutzung Skaleneffekte und Automation der Arbeitsprozesse)
- Nachhaltigere Produktion (Verzicht auf fossile Brennstoffe und Reduktion der Ammoniak-Emissionen)
- Erhaltung der Arbeitsplätze in der Region Willisau
Die Erneuerung des Elterntierparks in Ufhusen steht in engem Bezug zu den bestehenden weiteren Standorten in Hergiswil und Luthern. Auch diese Elterntierpärke stammen aus den 1970er Jahren und müssen in den kommenden Jahren erneuert werden. Auch an diesen Standorten ist eine Erhöhung der Tierzahl denkbar. Die Planung erfolgt koordiniert über alle 3 Gemeinden.
Damit diese erneuert werden können, braucht es eine Speziallandwirtschaftszone, welche nur mittels Teilrevision der Ortsplanung geschaffen werden kann. Zu dieser Teilrevision der Ortsplanung im Gebiet Eimatt betreffend Schaffung einer Speziallandwirtschaftszone für die Bell Schweiz AG ist der notwendige kantonale Vorprüfungsbericht eingetroffen. Zusammen mit den weiteren betroffenen Gemeinden Hergiswil b. W. und Luthern wurde nun in Absprache mit der Bell Schweiz AG und unserem Ortsplaner Romeo Venetz, Kost + Partner AG die öffentliche Auflage für die Bevölkerung vorbereitet.
Öffentliche Auflage 2. Oktober bis 31. Oktober 2023
Im Sinn der §§ 6 und 61 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG, SRL Nr. 735) wird die Teilrevision der Ortsplanung betreffend die Speziallandwirtschaftszone Eimatt auf der Gemeindeverwaltung öffentlich aufgelegt.
Die Unterlagen können während 30 Tagen vom 2. Oktober 2023 bis 31. Oktober 2023 auf der Gemeindeverwaltung oder im Internet unter www.ufhusen.ch eingesehen werden.
Personen, kantonale Behörden und Organisationen, die gemäss § 207 PBG ein schutzwürdiges Interesse an einer Anpassung der vorliegenden Teilrevision der Ortsplanung haben, können bis spätestens 31. Oktober 2023 (Datum des Poststempels) von ihrem Einspracherecht Gebrauch machen.
Einsprachen sind schriftlich mit Antrag und dessen Begründung im Doppel an den Gemeinderat Ufhusen, Schulhausstrasse 3, 6153 Ufhusen zu richten.
Weiteres Vorgehen
Allfällige Einsprachen werden innert nützlicher Frist behandelt. Anschliessend wird Stand heute an der Frühlingsgemeindeversammlung die Speziallandwirtschaftszone Eimatt den Stimmberechtigten zur Beschlussfassung vorgelegt.
Beschluss der Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024
Die Stimmberechtigten beschliessen mit 56 Stimmen einen Antrag auf Nichteintreten. Das Geschäft wird somit als erledigt betrachtet.