Kurzinfos für die Eltern
Kurzinfos (4) vom Donnerstag, 9. April 2020
- Der festgelegte Ferienplan behält seine Gültigkeit. Die Ferien werden beibehalten und werden nicht für den Unterricht genutzt.
- Das Schuljahr 2019/20 ist ein vollwertiges Schuljahr. Dies unabhängig davon, wie lange die aktuelle Situation mit dem Fernunterricht noch dauert. Damit ist ausgeschlossen, dass die Schulzeit dieses Jahrgangs verlängert wird.
- Auch für das Schuljahr 2019/20 werden Zeugnisse ausgestellt. Die Tatsache, dass wegen der Coronapandemie ein Teil des Schuljahres als Fernunterricht geführt wurde, wird darin vermerkt. Bei einer allfälligen Verlängerung der Schulschliessung folgen genauere Weisungen dazu.
- Die Schulen sind verpflichtet, bis am 19. April im bisherigen Rahmen ein Betreuungsangebot aufrechtzuerhalten für Kinder, deren Betreuung nicht privat organisiert werden kann. Dauert die Schulschliessung an (Entscheid Bundesrat), gilt dies auch für die zweite Ferienwoche. Falls Sie auf ein Betreuungsangebot während den Frühlingsferien angewiesen sind, melden Sie sich bitte bei Ruth Peter (Mobile 079 524 43 32 oder Email ruth.peter@schule-ufhusen.ch)
- Folgende Schulaktivitäten (siehe Schulwegweiser 2019/20) werden ersatzlos gestrichen: Flimmerpause, Werkausstellung, Besuch Instrumentalmuseum Willisau, Vorlesetag, Sporttag und Schulreise. Die Projektwoche findet voraussichlich in der letzten Schulwoche vor den Sommerferien statt (25. Juni bis 02. Juli 2020).
Kurzinfos (3) vom Donnerstag, 2. April 2020
Im Zuge der anhaltenden und sich temporär vermutlich verschärfenden Belastungssituation in Familien haben die SD Willisau ihr bestehendes Beratungsangebot um eine Telefonhotline erweitert. Montags bis donnerstags, jeweils zwischen 09.00 und 11.00 Uhr, nehmen sie etwaige Anliegen und Fragen unter 041 970 32 27 direkt entgegen und vermitteln kompetente Gesprächspartner der Fachdienste. Das Angebot ist seit heute auf der Webseite www.schuldienste.willisau.ch aufgeschaltet. Dort finden Sie auch Hinweise zum direkten persönlichen Kontakt zu den Mitarbeitenden oder Anregungen zur sinnvollen und abwechslungsreichen Freizeitbeschäftigung.
Kurzinfos (2) vom Dienstag, 17. März 2020
- Verboten ist jeglicher Präsenzunterricht. Neben dem ordentlichen Schulunterricht auf allen Schulstufen betrifft dies beispielweise auch spezielle Angebote wie Therapien. Das Verbot umfasst auch Einzelunterricht wie beispielsweise integrative Förderung oder Instrumentalunterricht.
- Die Schulpflicht bleibt bestehen. Die Lehrpersonen bzw. die Schulen stellen sicher, dass die Schülerinnen und Schüler ausreichend Materialien und Arbeitsaufträge erhalten. Die Klassenlehrperson begleitet die Schülerinnen und Schüler. Dazu nutzt sie die zur Verfügung stehenden Mittel (z.B. Website, Office365, Telefon, Brief, E-Mail, Arbeitsheft etc.). Die dafür nötige Koordination und Organisation erfolgt vor Ort in den jeweiligen Schulhäusern.
- Die Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht, die von der Schule erhaltenen Aufgaben zu lösen. Zwar findet kein Präsenzunterricht statt, gelernt wird jedoch vorübergehend zu Hause. Die Schulpflicht ist nicht aufgehoben.
- Wenn immer möglich soll die Erteilung der Aufgaben digital oder per Post erfolgen. Im Einzelfall können Übergaben gestaffelt und höchstens in Kleingruppen bis max. 5 Kinder organisiert werden. Die nötigen Vorgaben bezüglich Abstand müssen eingehalten werden. Regelmässige, wie z.B. wöchentliche Übergaben für alle Schülerinnen und Schüler, sind zu unterlassen.
- Es werden stufengerechte Arbeitsaufträge und Materialien zur Verfügung gestellt. Diese müssen von den Schülerinnen und Schülern selbstständig bearbeitet werden können.
- Wie viel Zeit dürfen die Aufgaben pro Tag umfassen?
- Im Kindergarten nach Möglichkeit einzelne, spielerische Aufgaben
- In der 1. und 2. Klasse 1 - 2 Stunden und in der 3. - 6. Klasse 2 - 3 Stunden.
- Der Unterricht in der Musikschule gehört zum Unterricht und darf auch im Einzelsetting nicht stattfinden. Wie für den restlichen Unterricht besteht auch hier die Möglichkeit, die Schülerinnen und Schüler mit Aufgaben für zuhause zu beschäftigen.
- Es sollen in erster Linie Aufgaben in den Fächern Deutsch, Englisch, Französisch und Mathematik erteilt werden. Nach Möglichkeit können auch Aufgaben in anderen Fachbereichen ergänzend gestellt werden. Deshalb besteht zeitlich auch ein Gestaltungsspielraum für die einzelnen Schulen.
- Die Aufgaben müssen von den Lernenden gelöst werden können. Die Erziehungsberechtigten können nicht die Lehrperson ersetzen.
- Elterngespräche dürfen nicht stattfinden.
- Bis zu den Frühlingsferien gilt: Die Aufgaben, welche die Schülerinnen und Schüler nun zuhause lösen, dürfen nicht für die Gesamtbeurteilung verwendet werden. Zudem dürfen keine Prüfungen (inkl. Stellwerk) durchgeführt werden. Bei einer allfälligen Verlängerung der Massnahme wird diese Frage neu beurteilt.
- Die Frage, ob am Ende des Schuljahres trotz der ausgefallenen Prüfungen ein Zeugnis ausgestellt werden kann, wird dann geklärt, wenn bekannt ist, ob nach den Frühlingsferien der Unterricht wieder aufgenommen werden kann.
- Die Schulen im Kanton Luzern sind verpflichtet, für Kinder, deren Eltern die Betreuung nicht anderweitig organisieren können, ein Betreuungsangebot einzurichten. Dieses gilt für den Kindergarten und die Primarschule. Die Unterrichtszeiten, wie sie im Stundenplan gelten, sind mindestens abzudecken. Das Betreuungsangebot richtet sich nach dem individuellen Stundenplan der Schülerin bzw. des Schülers.
- Das Betreuungsangebot richtet sich explizit an Kinder jener Eltern, welche die Kinderbetreuung nicht anderweitig organisieren können.
- Schulpsychologische Abklärungen und Gespräche im direkten Kontakt mit Kindern finden nicht mehr statt. Empfehlungen sur dossier und nach telefonischen Rückfragen sind in klaren Fällen möglich. Das Ergebnis muss aber mit den Erziehungsberechtigten besprochen werden und der Bericht muss die Sichtweise der Eltern zur Empfehlung enthalten. In unklaren Fällen, in denen eine fachlich vertretbare Empfehlung ohne Kontakt mit dem Kind nicht möglich ist, müssen die Abklärungen verschoben werden. Es wird empfohlen, die Verschiebungstermine jetzt noch nicht abzumachen, da aktuell nicht bekannt ist, ob die Massnahmen des Bundesrats über den 19. April hinaus verlängert werden.
- Mit der vom Bundesrat angeordneten Einstellung des Unterrichts sind auch die Therapien und Förderlektionen im Einzelsetting gemeint.
- Beiträge an die Tagesstrukturen und Musikschulen müssen den Eltern nicht zurückestattet werden. Die Tagesstrukturen können bei Betreuungsbedarf weiterhin besucht werden. Wenn Kinder nicht mehr geschickt werden, verzichten die Eltern auf diese Leistung. Der Präsenzunterricht in den Musikschulen wurde zwar verboten, aber die Lehrpersonen der Musikschule erteilen nach Möglichkeit Aufträge zur Überbrückung.
Kurzinfos (1) vom Montag, 16. März 2020
- Am Mittwoch, 18. März holen alle Schüler/innen (1.-6. Klassea) zwischen 8.00 - 11.30 Uhr ihr Schulmaterial für ihre Aufgaben im Schulzimmer ab. Gleichzeitig ist die Bibliothek geöffnet, es dürfen Bücher ausgeliehen werden.
- Die 3.-6. Klasse erhält via Klassenhomepage ihre Arbeitsaufträge.
- Die 1./2. Klasse erhält ihre Aufträge schriftlich am Mittwoch, 18. März. Die gelösten Aufgaben werden am Freitag, 27. März zwischen 8.00 - 11.30 Uhr im Klassenzimmer abgegeben. Am Montag, 30. März, zwischen 8.00 - 11.30 Uhr erhalten die Kinder ihre neuen Aufträge.
- Kindergarten: Die Klassenlehrperson informiert die Eltern via Chat über mögliche Aufgaben.
- Tipp: Damit das Lernen auch von daheim stattfinden kann, baut «SRF mySchool» sein Programm aus. Zusätzlich zum vorhandenen Onlineangebot mit Videos und Unterrichtsmaterial für die Primarstufe, Sek I und Sek II, laufen die Sendungen täglich auf SRF 1 in einer moderierten Doppelstunde.