Deponie Engelprächtigen: Keine kommunale Volksabstimmung am 18. Mai 2025
Seitens Engelprächtigen AG wurden zum Bauprojekt weitere Unterlagen zum Bauprojekt Deponie Engelprächtigen nachgereicht. Zwischenzeitlich hat das BUWD (Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartement) informiert, dass es beim Deponieprojekt aufgrund der nachgereichten Unterlagen seitens der Engelprächtigen AG eine zweite öffentliche Auflage benötigt. Die nachgereichten Unterlagen, welche das Deponieprojekt betreffen, werden zur Zeit von den kantonalen Fachstellen geprüft.
Bei der Deponie Engelprächtigen wurde von Beginn an ein koordiniertes Verfahren eingeleitet, was bedeutet, dass für die Abstimmung über die Änderung des Zonenplanes und die Ergänzung des Bau- und Zonenreglementes (Deponie Engelprächtigen) ein bewilligungsfähiges Projekt vorzuliegen hat.
Aufgrund der nachgereichten Unterlagen ist das Bauprojekt erneut öffentlich aufzulegen. Der Umfang der zweiten öffentlichen Auflage ist momentan noch nicht genau bekannt. Da nun eine erneute öffentliche Auflage durchgeführt werden muss, fehlt die eigentliche Voraussetzung, damit diese Einzonung zur Abstimmung gebracht werden kann. Der Gemeinderat ordnet die kommunale Urnenabstimmung vom 18. Mai 2025 aus diesem Grund nicht an. Diese wird somit auf unbestimmte Zeit verschoben. Dies hat zur Folge, dass die Orientierungsversammlung, welche auf den 6. Mai 2025 geplant war, nicht stattfinden wird.