Jugend & Alkohol – Nach der EM ist vor der Fasnacht!
Trotz EM-Kater: Jugendliche finden immer wieder einen Weg, um an Alkohol zu kommen. Zwar sind die meisten Veranstaltungen gut organisiert. Aber Schlupflöcher, die gibt es – und werden sich wohl auch an der kommenden Fasnacht wieder auftun.
In der Verantwortung stehen wir alle!
Wir Erwachsenen sind "Vorbilder", die den Jugendlichen zeigen, was A: ein massvoller Alkoholkonsum heissen kann, aber auch B: wie man die Strafbarkeit galant umgeht. Da schützen auch die kreativsten Masken nichts, um über diese Verantwortung hinweg zu schauen. Nur eines hat die erwünschte Wirkung: Geben Sie keinen Alkohol an Minderjährige weiter! Der Verkauf von Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren ist nicht erlaubt. Minderjährige machen sich jedoch nicht strafbar, wenn sie diesen konsumieren. So werden Fouls im Jugendschutz oft zu spät geahndet – nämlich erst dann, wenn Jugendliche berauscht am Boden liegen.
"Flanken" schlagen!
Alle, so auch der Bund und die Veranstaltenden, müssen zwischen Jugendschutz und Bruttosozialprodukt die richtige Mischung finden. Auf dem harten Getränkemarkt kommt da trotz kantonal koordinierten Testkäufen kaum ein schlechtes Gewissen auf. Entscheidend ist hier ein gut geschultes Verkaufspersonal!
Das Wichtigste, ob im Spiel mit dem Ball oder den Konfetti, bleibt ein verantwortungsvoller Umgang, der von den Erwachsenen vorgelebt wird. Heisst nebst der Umsetzung der gesetzlichen Jugendbestimmungen vor allem auch, Verantwortung mit Achtsamkeit zu übernehmen. Vom "Anpfiff" bis zum letzten Ton aus der Tuba – von "Yakin" bis hin zu "Fritschi" – eine Flanke für den Jugendschutz!
Weitere Infos zum Jugendschutzprojekt "Luegsch" und zu den Angeboten rund ums Thema finden Sie unter www.akzent-luzern.ch/alkohol.