Private Abfälle gehören nicht in öffentliche Abfallbehälter
Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass die Entsorgung von privatem Kehricht in öffentlichen Abfallbehältern nicht erlaubt ist. Der Kehricht ist in den dafür vorgesehenen Kehrichtsäcken bereitzustellen und mit den entsprechenden Gebührenmarken zu versehen. Zudem sollten Kehrichtsäcke erst am Morgen des Abfuhrtages um 07.00 Uhr bereitgestellt werden, um zu verhindern, dass Tiere die Abfallsäcke aufreissen und den Inhalt verstreuen.
Der Gemeinderat behält sich vor, Fällen von unsachgemässer Kehrichtentsorgung nachzugehen und entsprechende Massnahmen einzuleiten.
Vielen Dank für Ihre Mithilfe und die korrekte Entsorgung des Kehrichts.
