Protokollauflage Gemeindeversammlung vom 19. Juni 2024

Das Versammlungsbüro hat das Protokoll der Einwohnergemeindeversammlung nach den Vorschriften von § 114 des Stimmrechtsgesetzes geprüft und genehmigt.

Die Protokollführung kann innert 10 Tagen seit diesem Anschlag durch Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat des Kantons Luzern angefochten werden.


Die Stimmberechtigten können das Protokoll der Gemeindeversammlung während der ordentlichen Bürozeiten bei der Gemeindekanzlei Ufhusen einsehen.


6153 Ufhusen, 26. Juni 2024