AHV-Zweigstelle
Die AHV-Zweigstelle wirkt als Gemeindestelle der Ausgleichskasse Luzern. Sie ist zuständig für die Erfassung der Beitragspflichtigen in Ufhusen und informiert über die Zuständigkeiten und die Geltendmachung von Leistungen der Ausgleichskasse.
Wir beraten und informieren Sie gerne über:
- Rentenbezüge (Alters- und Hinterlassenenrenten)
- Hilflosenentschädigungen
- Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV
- Flexibles Rentenalter
- Splitting bei Scheidung
- Betreuungsgutschriften
- Erziehungsgutschriften
- Beitragspflicht der Nichterwerbstätigen
- Anmeldung von Selbständigerwerbenden und juristischen Personen
- Erwerbsausfallentschädigungen (EO)
- Familienzulagen (Kinder- und Ausbildungszulagen)
- Individuelle Prämienverbilligung für die Krankenpflegeversicherung (IPV)
Weitere Infos sowie Merkblätter erhalten Sie unter www.ahvluzern.ch
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