Teilungsamt
Das Teilungsamt ist zuständig für die Bearbeitung aller Aufgaben, die von der Teilungsbehörde beim Tode einer verstorbenen Person mit letztem Wohnsitz in Ufhusen nach Gesetz und Verordnung zu vollziehen sind.
- Inventaraufnahme des Nachlasses
- Erbenermittlung
- Erbenbescheinigung
- Mitteilung an Erben und Willensvollstrecker
- Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
- Öffentliches Inventar
- Durchführung der amtlichen Teilung
- Mitwirkung bei der Erbteilung
- Erbschaftssteuerveranlagung
- Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen, Ehe- und Erbverträge