Das Teilungsamt ist zuständig für die Bearbeitung aller Aufgaben, die von der Teilungsbehörde beim Tode einer verstorbenen Person mit letztem Wohnsitz in Ufhusen nach Gesetz und Verordnung zu vollziehen sind.
 

  • Inventaraufnahme des Nachlasses
  • Erbenermittlung
  • Erbenbescheinigung
  • Mitteilung an Erben und Willensvollstrecker
  • Eröffnung von Verfügungen von Todes wegen (Testament, Erbvertrag)
  • Öffentliches Inventar
  • Durchführung der amtlichen Teilung
  • Mitwirkung bei der Erbteilung
  • Erbschaftssteuerveranlagung
  • Aufbewahrungsstelle für letztwillige Verfügungen, Ehe- und Erbverträge 

Ihr Ansprechpartner

Patricia Hofstetter-Bühlmann
Gemeindeschreiberin
041 988 12 57