Das Steueramt Ufhusen betreut rund 600 Steuerpflichtige Natürliche und Juristische Personen. Unselbständig Erwerbende Personen und Rentner (ca. 420) erhalten Ihren Veranlagungsentscheid vom Steueramt Ufhusen. Selbständig Erwerbende Personen und Juristische Personen werden von der kant. Steuerverwaltung des Kantons Luzern eingeschätzt. Die Fakturierung erfolgt für alle Steuerpflichtige Personen durch das Steueramt Ufhusen. Im weiteren wird die Veranlagung der Nachträglichen Vermögenssteuer durch das Steueramt vorgenommen. 

Ihr Ansprechpartner

Esther Baumgartner-Kneubühler
Gemeindebuchhalterin und Steuerfachfrau
041 988 12 82
Beatrice Lötscher-Graf
Mitarbeiterin Finanzen
041 988 23 01

Dienstleistungen / Allgemeine Informationen

Zinssätze für Vorauszahlungen / Verzugszinsen

Negativer/Positiver Ausgleichszins 0.0 %
Verzugszins für verspätete Zahlungen 3.5 %

Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch Einzahlungsscheine für Vorauszahlungen zu.
 

Einreichung Steuererklärung

Die Steuererklärung ist 30 Tage nach Erhalt einzureichen. Falls Sie aus wichtigen Gründen diese Frist nicht einhalten können, bitten wir um Eingabe einer Fristverlängerung. Wir bitten Sie, für das Ausfüllen das Merkblatt zu beachten. Wir danken im Voraus für Ihre Mitarbeit. 
 

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