Steueramt
Das Steueramt Ufhusen betreut rund 600 Steuerpflichtige Natürliche und Juristische Personen. Unselbständig Erwerbende Personen und Rentner (ca. 420) erhalten Ihren Veranlagungsentscheid vom Steueramt Ufhusen. Selbständig Erwerbende Personen und Juristische Personen werden von der kant. Steuerverwaltung des Kantons Luzern eingeschätzt. Die Fakturierung erfolgt für alle Steuerpflichtige Personen durch das Steueramt Ufhusen. Im weiteren wird die Veranlagung der Nachträglichen Vermögenssteuer durch das Steueramt vorgenommen.
Ihr Ansprechpartner
Dienstleistungen / Allgemeine Informationen
Zinssätze für Vorauszahlungen / Verzugszinsen
Negativer/Positiver Ausgleichszins 0.0 %
Verzugszins für verspätete Zahlungen 3.5 %
Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch Einzahlungsscheine für Vorauszahlungen zu.
Einreichung Steuererklärung
Die Steuererklärung ist 30 Tage nach Erhalt einzureichen. Falls Sie aus wichtigen Gründen diese Frist nicht einhalten können, bitten wir um Eingabe einer Fristverlängerung. Wir bitten Sie, für das Ausfüllen das Merkblatt zu beachten. Wir danken im Voraus für Ihre Mitarbeit.