Erklärung

Füllen Sie das Formular auf www.steuern.lu.ch aus. Die dazu benötigten Informationen finden Sie auf Ihrer aktuellen Steuerrechnung.

Verfahren

Die Fristerstreckung wird vom Gemeindesteueramt geprüft. Falls Ihrem Gesuch nicht entsprochen werden kann, werden Sie durch das Steueramt unverzüglich orientiert. Ohne unseren Gegenbericht wird Ihre Fristverlängerung zur Einreichung der Steuererklärung eingetragen.

Personen-Daten
Fristerstreckung
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